Aufbaumodul und Fortbildung: Gesundheit, W213A

22.11.2024 00:00 Uhr bis 24.11.2024 23:45 Uhr

Beginn: 22.11.2024, 17 Uhr

Ende:    24.11.2024, 14 Uhr

Lehrinhalt:

Theorie:

  • Gesundheitsförderung
  • Trainingslehre
  • Ernährungslehre
  • Stressbewältigung

Praxis:

  • Training, Entspannung
  • gesunde Bewegung
  • Körpertraining
  • Entspannung

Aufbaumodul auf dem Weg zum Trainer C - Wandern.
Wird jedoch auch als Fortbildung anerkannt.

Die Teilnehmenden erklären sich bereit, Bildmaterial das während der Ausbildung entsteht, für Publikationen in jeder Form freizugeben sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Bei Grundausbildungen, lizenzerhaltenden Fortbildungen und Modulen der Fachgruppe Wandern ist das Mitbringen von Haustieren nicht erwünscht. Bitte kümmert Euch für diesen Zeitraum um eine Betreuung Eurer tierischen Lieblinge.

Benötigte Ausrüstung: 

Wanderschuhe oder feste Turnschuhe, Regenbekleidung, Yoga-/Isomatte/Decke, bequeme Kleidung

Anreise: 

Pension und Seminarhaus Weinig

Am Kreuzgarten 4

36129 Gersfeld (Rhön)

Ort/Unterkunft/Treffpunkt: 
Pension und Seminarhaus Weinig, Am Kreuzgarten 4, 36129 Gersfeld (Rhön)
Zielgruppe: 
Trainerausbildung
Trainerfortbildung
Leitung: 
Kerstin Allroggen und Karlheinz Bär (Bundeslehrteam Wandern)
Voraussetzungen: 
  • Mitglied der NaturFreunde (oder als Gast)
Kosten: 

Mitglieder 180 €; Gäste 360 €
(inklusive Lehrgangsgebühr, Übernachtung im Doppelzimmer, inkl. Frühstück)

Die Lehrgangskosten sind nach Erhalt der Lehrgangsbestätigung, jedoch spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der NaturFreunde Deutschlands einzuzahlen.

Die Mindestanzahl von 9 Personen ist für das Stattfinden des Lehrganges notwendig. Maximal stehen 16 Teilnahmeplätze zur Verfügung.

  • Ein Lehrgangsrücktritt muss schriftlich erfolgen.
  • Bei einem Lehrgangsrücktritt ab 30 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,– berechnet, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft.
  • Bei einem Lehrgangsrücktritt ab 5 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen der angemeldeten Person beim Lehrgang wird die volle Teilnahmegebühr fällig, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft.
  • Muss eine Person einen Lehrgang aufgrund nicht erfüllter Zulassungsvoraussetzungen abbrechen, wird die volle Lehrgangsgebühr fällig, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft bei vorzeitiger Abreise.
  • Sollte ein Lehrgang durch uns abgesagt werden, erhält der*die Teilnehmende ggf. gezahlte Lehrgangsgebühren in voller Höhe zurückerstattet. 
  • Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Auskunft & Anmeldung: 

NaturFreunde Deutschlands
Melanie Seuchter
Warschauer Str. 58a/59a
10243 Berlin

Tel. (030) 29 77 32 -77
Fax: (030) 29 77 32 -80
seuchter@naturfreunde.de

Anmeldeformular Bundesfachgruppe Wandern

Hiermit melde ich mich zu dem oben aufgeführten Lehrgang verbindlich an:

Möglichst die Mobilfunknummer, sonst die Festnetznummer
Qualifikation

Ich verpflichte mich, meine erworbenen Qualifikationen dem Verband zur Verfügung zu stellen.

Mit dieser Anmeldung erkenne ich die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien der NaturFreunde Deutschlands an.

Ich erkläre mich bereit, Bildmaterial, das während der Ausbildung entsteht, für Publikationen in jeder Form freizugeben, sofern ich dem nicht ausdrücklich widerspreche.

Datenschutzhinweise
Wir informieren Sie darüber, dass die von Ihnen in diesem Formular eingegebenen personenbezogenen Daten auf Datenverarbeitungssystemen der Bundesgeschäftsstelle der NaturFreunde Deutschlands e.V. und des Naturfreunde-Verlags Freizeit und Wandern GmbH gespeichert und für Zwecke der Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nur im Rahmen vertraglich abgesicherter Auftragsverarbeitung statt.

Wir sichern Ihnen zu, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Außenstehende weitergegeben werden. Zugriff auf die Daten haben nur Mitarbeiter*innen und Dienstleister der Bundesgeschäftsstelle und des Verlages, die diese Daten für die Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen und die sich zur Verschwiegenheit verpflichtet haben. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht, sofern keine wichtigen Gründe für die Aufbewahrung (z.B. gesetzliche Pflichten) vorliegen.

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